Bau- und Architektenrecht

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Personen, in der Regel also Bauherr, Architekt, Handwerker oder Generalunternehmer.  

 

Bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben kommt es häufig zu Problemen mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen. Nicht nur verzögerte Ausführung oder verspätete Fertigstellung, auch unter die gesetzliche Gewährleistung fallende Mängel bieten Anlass zu Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien.

Ich berate und vertrete sowohl Bauherren als auch Unternehmer, Handwerker und Architekten außergerichtlich und in Rechtsstreiten.

 

Unter das Baurecht fallen im weitesten Sinne auch Kaufverträge über Grundstücke und Immobilien, insbesondere aber Verträge über noch zu errichtende Gebäude, z.B. Einfamilienhäuser (Bauträgerverträge).

Der Erwerb eines Einfamilienhauses vom Bauträger birgt oft Risiken, die der Käufer nur sehr schwer einschätzen kann, denn schließlich beschäftigt er sich mit diesem Thema in der Regel nur einmal im Leben. 

Anwaltliche Beratung vor Abschluss des Kaufvertrages hilft, mögliche Risiken aufzudecken und durch Abänderung oder Modifizierung einzelner Vertragsklauseln zu verringern.

Was ich für Sie tun kann:

 

Bauherren

  • Beratung bei der Gestaltung von Kauf- und Werkverträgen
  • Rechtliche Beratung beim Verkauf oder Erwerb einer Immobilie
  • Durchsetzung von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen
  • Durchführung gerichtlicher selbstständiger Beweisverfahren

Handwerker / Unternehmer 
  • Durchsetzung von Werklohnforderungen gegen säumige Bauherrn
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche aus Gewährleistung 
  • Durchführung gerichtlicher selbstständiger Beweisverfahren

Architekten
  • Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung von Honoraransprüchen
  • Vertretung in Schadensersatz- und Haftungsfällen