Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht

Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung, Zahlungsverzug, Mängel der Mietsache: Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern oder Verwaltern sind weitgehend geprägt von einander widersprechenden Interessen. Hinzu tritt eine nicht immer durchschaubare und kontinuierliche Rechtsprechung, die je nach Standpunkt als vermeintlich mieter- oder vermieterfreundlich betrachtet wird. Auseinandersetzungen, etwa über über die Richtigkeit von Nebenkostenabrechnungen oder Renovierungsverpflichtungen des Mieters, können daher meistens nicht ohne anwaltliche Hilfe geführt werden.  

 

Besitzer einer Eigentumswohnung sind zwar vor Auseinandersetzungen mit einem Vermieter sicher, müssen sich aber trotzdem der Willensbildung innerhalb der Eigentümergemeinschaft unterwerfen. Auch innerhalb dieser Gemeinschaften kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen über die Richtigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, der Korrektheit von Jahresabrechnungen, der Tätigkeit des Verwalters überhaupt oder etwa baulichen Veränderungen, die ein Eigentümer vornehmen möchte oder vorgenommen hat. 

 

Was ich für Sie tun kann:

 

Vermieter und Verwalter

  • Beratung bei Gestaltung und Abschluss von Mietverträgen 
  • gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen und Zahlungsansprüchen
  • Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen bei vertragswidrigem Verhalten
  • gerichtliche Durchsetzung von Räumungsansprüchen nach Kündigung
  • Beratung und Vertretung bei sämtlichen Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter
  • Vertretung von Eigentümergemeinschaften und Verwaltern

Mieter
  • Überprüfung von Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen etc.
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Mietminderung bei Wohnungsmängeln etc.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche des Vermieters
  • Beratung und Vertretung bei sämtlichen Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter

Wohnungseigentümer
  • Überprüfung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
  • Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen mit der Eigentümergemeinschaft oder dem Verwalter