Zivil- oder Privatrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen oder Unternehmen, die durch Verträge oder aufgrund anderer rechtlicher Umstände miteinander verbunden sind. Diese Verbindung kann sowohl auf einem Kauf- oder etwa Darlehensvertrag, als auch auf Werk- oder Dienstverträge beruhen.

 

Unter das Zivilrecht fallen aber auch z.B. Schadensersatzansprüche aus Unfall oder anderen Ereignissen. 

Was ich für Sie tun kann:

  • Beratung bei der Gestaltung von Verträgen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, die Ihnen gegen andere zustehen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, die andere gegen Sie geltend machen